Impressum / Verkaufsbedingungen
Lainatec GmbH
Wickeltechnik
Schaffhauserstrasse 3
CH-8212 Neuhausen
Vertreten durch:
Frau Karola Lais
Pressesprecher:
Frau Karola Lais
Telefon: 0041 (0)78 922 31 22
E-Mail: info@wickeltech.com
WWW: www.wickeltech.com
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Urheberrecht
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Datenschutz
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Verkaufsbedingungen der Firma Lainatec GmbH, 8212 Neuhausen am Rheinfall:
1. Allgemeines
Es gelten ausschließlich unsere Verkaufsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf vorbehalten.
3. Preisstellung
Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Werk Schaffhausen (EXW Schaffhausen – Incoterms 2000) ausschließlich Verpackung, Versand und sonstigen Nebenkosten, wie Zollabgaben, Vorverzollen bzw. erstellen von Zollpapieren usw. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Montagekosten und evtl. anfallende Kranwagengebühren gehen zu Lasten des Käufers.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht im Preis inbegriffen, sie wird in gesetzlicher Höhe in der Rechnung separat ausgewiesen.
4. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind per Vorkasse zu begleichen.
5. Abholtermine
Die Übergabe von Maschinen / Einrichtungen kann nur während unserer betrieblichen Normalzeit und ohne Beeinträchtigung des Betriebsablaufes erfolgen. Die Termine sind deshalb mit uns abzustimmen. Ersatzansprüche wegen Wartezeiten bzw. mehrfachem Anfahren sind ausgeschlossen.
6. Haftung und Gewähr
Sämtliche gebrauchten Maschinen und Einrichtungen werden ab Fundament bzw. Standort, wie besichtigt und in dem Zustand, in dem sie sich bei Vertragsabschluss befinden und nur mit dem vorhandenen Zubehör, ohne jegliche Gewährleistung und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft.
Für die Richtigkeit technischer Daten und Baujahre, für die Vollständigkeit von Zubehör und Werkzeugausrüstung sowie die Einhaltung aller in den Unfallverhütungsvorschriften genannten Sicherheitsforderungen übernehmen wir keine Gewähr.
Der Käufer hat das Recht, die Maschinen / Einrichtungen vor Vertragsabschluss zu besichtigen und zu prüfen. Macht er von diesem Recht, gleich aus welchem Grunde nur teilweise oder keinen Gebrauch, so erkennt er den Zustand der Lieferung unbesehen als vertragsgemäß an.
Verladen und fachgerechte Befestigung der Maschinen / Einrichtungen auf dem Fahrzeug bei Übergabe ist Angelegenheit des Käufers. Für alle Schäden, die während des Verladevorganges und während des Transportes der Maschinen / Einrichtungen, auch Dritten entstehen, haftet der Käufer. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Verlade- und Befestigungsarbeiten mit ausdrücklicher Einwilligung, mit stillschweigender Billigung oder mit aus den Umständen sich ergebender Zustimmung des Käufers durch Betriebsangehörige von Lainatec GmbH oder durch Dritte z.B. Kranwagenfirma, Frachtführer, ausgeführt werden.
7. Eigentumsvorbehalt
Wir liefern nur auf der Basis des Eigentumsvorbehaltes bzw. des erweiterten Eigentumsvorbehaltes, somit behalten wir uns das Eigentumsrecht an den gelieferten Maschinen / Einrichtungen bis zur endgültigen Begleichung der Rechnung vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.
8. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz, auch wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung in der Schweiz hat.
Es gilt das Recht der Schweiz. Die Geltung des Un-Kaufrechts ist ausgeschlossen, auch wenn der Käufer Ausländer ist oder seinen Sitz im Ausland hat.